Theoretische Ausbildung an der Fachakademie
Ziele
Die Fachakademie für Sozialpädagogik soll die Studierenden befähigen, in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten, Heimen, Einrichtungen der Jugendarbeit sowie in anderen sozialpädagogischen Bereichen als ErzieherInnen selbständig tätig zu sein.
Aufnahme
Zulassungsvoraussetzungen sind:
- mindestens ein mittlerer Schulabschluss
und - eine geeignete berufliche Vorbildung:
- der erfolgreiche Abschluss des 2-jährigen Sozialpädagogischen Seminars;
- oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren;
- oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und ein erfolgreich abgeschlossenes 1-jähriges sozialpädagogisches Seminar;
- oder eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 4 Jahren.
und
- ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung für den ErzieherInnenberuf (Hausarzt)
Inhalte
Die Vollzeitausbildung dauert 2 Jahre, die Teilzeitausbildung dauert 3 Jahre.
Der Unterricht erfolgt innerhalb der Lernfelder:
und in den Fächern:
sowie in den Wahlfächern:
Teilzeitunterricht
Diese Ausbildungsform wird berufsbegleitend in Teilzeit erstmals ab dem Schuljahr 2013/14 angeboten
und richtet sich insbesondere an Bewerberinnen/Bewerber, die aus familiären Gründen (z.B. Betreuung eigener Kinder/ Betreuung und Pflege von Verwandten)
oder weil sie tagsüber arbeiten (z.B. Kinderpfleger/innen) die Regelausbildung nicht absolvieren können.
Der Unterricht findet statt
– Dienstags von 17.15 Uhr bis 21.15 Uhr
– Freitags von 14.00 Uhr bis 19.45 Uhr
– Samstags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Die Ferien entsprechen denen an öffentlichen Schulen.
Neben der Vermittlung des Unterrichtsstoffes ist die Eigenarbeit der Teilnehmer-/innen wichtig für das Erreichen des Ausbildungszieles.
Infoblatt: Teizeitausbildung
Prüfungen
Die theoretische Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer
und
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erfolgt die Zulassung zum Berufspraktikum.
Zusätzliche Abschlüsse
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Zugangsvoraussetzungen für ein weiterführendes Studium über eine Ergänzungsprüfung zu erlangen.